Heilmittelbudget
Das Wort "Durschnittswerteprüfung" muss jedem ein Begriff sein.
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unser medical bereich
Unsere Medical-Abteilung ist auf die Bedürfnisse von Ärzten, Heilberufserbringern und medizinischen Einrichtungen spezialisiert. Dank unserer umfassenden Erfahrung und Expertise im Gesundheitswesen bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die weit über die Standardbetreuung von Beratungsagenturen hinausgehen. Von Praxisorganisation und Finanzierung bis hin zu Mitarbeitergewinnung und Marketing – wir sind der Partner an Ihrer Seite, der Sie in allen Aspekten Ihrer beruflichen Tätigkeit unterstützt. Gemeinsam entwickeln wir Strategien, die Ihre Praxis effizienter, profitabler und zukunftssicher machen.
Wir stehen Ihnen beim Thema Physiotherapieverordnungen, extrabudgetäres Verordnen, Regressvermeidung und Umsatzsteigerung begleitend zur Seite.
Wir entwickeln Strategien zur Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und -loyalität, um die langfristige Bindung und Motivation Ihres Teams zu gewährleisten.
Wir entwickeln und setzen Marketingstrategien um, sowohl online als auch offline, um die Sichtbarkeit Ihrer Praxis zu erhöhen und neue Patienten zu gewinnen.
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach qualifiziertem Personal durch gezielte Rekrutierungsstrategien und Auswahlverfahren.
Wir optimieren Ihre internen Abläufe und Strukturen, um die Effizienz und Produktivität Ihrer Praxis zu steigern.
Eine zuverlässige Abrechnung sichert den reibungslosen Finanzfluss und kann durch eine optimierte Vorgehensweise den Umsatz der Praxis nachhaltig steigern.
Wir beraten Sie bei der Beschaffung von Krediten und Fördermitteln für Investitionen und Neugründungen Ihrer Praxis.
Wir implementieren Qualitätsstandards und arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung Ihrer Praxisabläufe.
Wir integrieren digitale Lösungen in Ihre Praxisverwaltung, um Prozesse zu verbessern und die Effizienz zu steigern.
Wir beraten Sie zu relevanten Praxisversicherungen, einschließlich Berufshaftpflicht und Praxisinhaltsversicherung, um Sie umfassend abzusichern.
Ich begleite Sie ganzheitlich in allen für Ihre Praxis relevanten Bereichen.
Effiziente Organisation steigert die Produktivität und sorgt für einen reibungslosen Praxisablauf. Sie steigert außerdem die Zufriedenheit der Praxismitarbeiter und Patienten.
Strategien zur Patientenakquise und -bindung sind entscheidend für das Wachstum und die langfristige Stabilität der Praxis.
Regelmäßige Schulungen halten das Praxisteam auf dem neuesten Stand und verbessern die Behandlungsqualität.
Die richtige Auswahl und Verwaltung von Versicherungspolicen schützt Ihre Praxis vor finanziellen Risiken.
Moderne IT-Systeme verbessern die Effizienz, den Datenschutz und die Verwaltung elektronischer Patientenakten.
Ein gut implementiertes Qualitätsmanagement garantiert hohe Behandlungsstandards und steigert die Patientenzufriedenheit.
Eine präzise Abrechnung sichert den finanziellen Erfolg der Praxis. Durch das richtige Abrechnen kann der Praxisumsatz in den meißten Fällen deutlich gesteigert werden.
Egal ob Schulungen, pauschale Praxisbetreuung oder Unterstützung bei fallspezifischen Fragen – unsere Experten unterstützen Sie umfassend.
Ein korrekter Umgang mit Heilmittelverordnungen ist essenziell, um Regressen vorzubeugen. Dabei ist sowohl das Verständnis der grundlegenden Vorgaben für die Rezeptausstellung als auch das Wissen über extrabudgetäre Diagnosen von entscheidender Bedeutung. Da Regressforderungen oft Jahre später erhoben werden können und für eine Praxis existenzgefährdend sein können, ist es unerlässlich, diese Risiken durch fundiertes Wissen zu minimieren.
Die Nutzung von Selektivverträgen im Bereich Physiotherapie ist für jede Praxis nahezu unverzichtbar, wird jedoch nach wie vor viel zu selten in Anspruch genommen.
Extrabudgetäre Verordnungen und extrabudgetäre Diagnosen sind für eine Praxis von großem Wert und unverzichtbares Basiswissen im Umgang mit Heilmitteln. Begriffe wie regionale Praxisbesonderheiten, nordrheinische Praxisbesonderheiten, langfristiger Heilmittelbedarf und besonderer Verordnungsbedarf sollten jedem Mitarbeiter einer Praxis vertraut sein.
ollte ein Physiotherapierezept aufgrund der WANZ-Kriterien nicht ausgestellt werden können, sollten alternative Optionen in Betracht gezogen werden. Von Einzelkostenanträgen über Rehasport und Rückenschule bis hin zu DiGAs gibt es zahlreiche Angebote, die kein Regressrisiko für die Praxis darstellen.
Die Heilmittelrichtlinie gibt den Rahmen vor, nach dem Heilmittel verordnet werden dürfen. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Heilmittel, wie Physiotherapie, verschrieben werden können. Ein fundiertes Verständnis dieser Richtlinie ist entscheidend, um Verordnungen korrekt und regresssicher auszustellen.
Mehr Infos zu Heilmitteln
Das Thema Heilmittel geht in vielen Praxen unter. Dabei ist es nicht nur wichtig für eine gute Patientenversorgung, sondern auch für die Wirtschaftlichkeit der verordnenden Praxis.
Das Wort "Durschnittswerteprüfung" muss jedem ein Begriff sein.
Unbedingt die WANZ Kriterien abchecken!
Ja! - Man kann mit Physiotherapie den Praxisumsatz steigern!
Regresse sind nicht selten existenzgefährdend.
Die Basics sollte man schon kennen.
Die Grundlage von allem.
Joker Nr. 1
Joker Nr. 2
Reminder vorrangig für Ärzte!
KBV & GKV-Spitzenverband vereinbaren, bei welchen Erkrankungen oftmals mehr Heilmittel benötigt werden und daher ein „besonderen Verordnungsbedarf“ oder „langfristigen Heilmittelbedarf“ besteht. Die Kosten für diese Verordnungen werden bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen aus dem Verordnungsvolumen des Vertragsarztes herausgerechnet.
Bei diesen Diagnosen greift die 12 Wochen-Regelung.
Langfristiger Heilmittelbedarf nach § 8 HeilM-RL / besonderer Verordnungsbedarf nach §106b Absatz 2 Satz 4 SGB V
Diagnoseliste
- Eine Verordnung für eine Behandlungsdauer von 12 Wochen ist möglich.
- Plausibilität bei der Therapiefrequenz muss beachtet werden.
- Nur bei bundesweit gültiger LHM / BVB Liste möglich.
- Verordnungen werden bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung aus dem Verordnungsvolumen herausgerechnet.
Mehr Information
Nur für Praxen im Bereich Nordrhein gültig!
- Angabe beider ICD 10 Codes auf dem Rezept zwingend notwendig!
- Höchstwerte der Behandlungseinheiten beachten!
(Fällt nicht unter die 12 Wochen Regelung.)
Nordrheinische Praxisbesonderheiten - Diagnoseliste
- Arztpraxen können ab Oktober manuelle Lymphdrainage ohne Angabe der Behandlungszeit verordnen.
Mehr Infos für Ärzte und Physiopraxen hier:
KBV.de
Diagnoseliste MLD ohne Zeit
GKV Spitzenverband
- „Blankoverordnung“ bei Heilmittel nach Maßnahme des Kataloges eintragen
- Physiotherapeuten entscheiden über Heilmittel, Menge und Frequenz
- Blankoverordnungen unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106b SGB V. des Arztes
- Maximal 16 Wochen gültig. Die Gültigkeit beginnt ab dem Verordnungsdatum
Mehr Infos hier:
GKV Spitzenverband
Diagnoseliste Schulter
- „Blankoverordnung“ bei Heilmittel nach Maßnahme des Kataloges eintragen
- Ergotherapeuten entscheiden über Heilmittel, Menge und Frequenz
- Blankoverordnungen unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106b SGB V.
- Maximal 16 Wochen gültig. Die Gültigkeit beginnt ab dem Verordnungsdatum
SB1 -> reaktive Arthritis, Arthritispsoriatica, Rheumatoide Arthritis, Arthritis bei Kollagenosen traumatische Gelenkerkrankungen und Operationsfolgen Endoprothesenimplantation Schultersteife
PS3 -> Schizophrenie, Affektive Störungen, Abhängigkeitssyndrom
PS4 -> Morbus Alzheimer
Mehr Information
- Verordnungsfreier Zeitraum über 6 Monate, ab Ausstellungsdatum letzte Verordnung
- Änderung ICD 10 Code
- Arztwechsel
- 1-3 vorrangige Heilmittel
- 1-3 vorrangige & 1 ergänzendes Heilmittel
- 1 eigenständiges ergänzendes Heilmittel
- 1 standardisierte Heilmittelkombination
HeilM-RL, S. 61 ff.
Die maximale Verordnungsmenge pro Rezept ist im Heilmittelkatalog beschrieben.
Ausnahme:
- Langfristiger Heilmittelbedarf
(Anhang 1 zu Anlage 2, HeilM-RL)
- Besonderer Verordnungsbedarf
(Anhang 1 zu Anlage 2, HeilM-RL)
-> hier ist eine maximale Verordnungsmenge bis zu 12 Wochen möglich.
§11 Abs. 1 HeiM-RL
Nur zulässig, wenn der Patient / die Patientin aus med. Gründen den Therapeuten nicht aufsuchen kann.
Begründung in Akte ratsam.
Was für nachträgliche Änderungen unter welchen Bedingungen möglich sind, finden Sie in Anlage 3 zur HeilM-RL.
Link zur Anlage
Ist der Arzt der Meinung, eine Erkrankung bedarf einer langfristigen Heilbehandlung, kann ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
- Formloses Schreiben der Patientin / des Patienten
- Musterverordnung
- Empfehlungsschreiben des Arztes / der Ärztin
- Nur in medizinisch begründeten Einzelfällen
- Erhöht nicht die zulässige Gesamthöchtmenge der Behandlungseinheiten pro Rezept.
- Podologie, Ernährungstherapie und D1 nicht als Doppelbehandlung möglich.
- Ggf. vor Ausstellung Kostenzusage seitens der Kasse einholen
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Finanzierung: Wir entwickelten eine maßgeschneiderte Finanzierungslösung, die genau auf seine Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten abgestimmt war.
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Der Unternehmenskunde kam zu uns mit dem Wunsch, eine Finanzierung für ein Objekt zu erhalten.
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