Richtig - und mit Köpfchen.

HEILMITTEL

Heilmittel betreffen fast jeden Fachbereich – und genau deshalb braucht es Klarheit, Austausch und Struktur. Wir klären auf, führen zusammen und helfen Ihnen, Versorgung, Wirtschaftlichkeit und Zusammenarbeit intelligent zu gestalten.

"Wenn man das Thema Heilmittel schlau denkt, stellt man so gut wie keine budgetären Rezepte mehr aus und steigert sogar noch seinen Umsatz damit. "

HEILMITTELBERATUNG

Egal ob Schulungen, pauschale Praxisbetreuung oder Unterstützung bei fallspezifischen Fragen – wir unterstützen Sie umfassend.

HEILMITTELRICHTLINIE

Die Heilmittelrichtlinie gibt den Rahmen vor, nach dem Heilmittel verordnet werden dürfen. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Heilmittel, wie Physiotherapie, verschrieben werden können. Ein fundiertes Verständnis dieser Richtlinie ist entscheidend, um Verordnungen korrekt und regresssicher auszustellen.

EXTRABUDGETÄRE VERORDNUNGEN

Extrabudgetäre Verordnungen und extrabudgetäre Diagnosen sind für eine Praxis von großem Wert und unverzichtbares Basiswissen im Umgang mit Heilmitteln. Begriffe wie regionale Praxisbesonderheiten, nordrheinische Praxisbesonderheiten, langfristiger Heilmittelbedarf und besonderer Verordnungsbedarf sollten jedem Mitarbeiter einer Praxis vertraut sein.

HEILMITTEL-ALTERNATIVEN

Sollte ein Physiotherapierezept aufgrund der WANZ-Kriterien nicht ausgestellt werden können, sollten alternative Optionen in Betracht gezogen werden. Von Einzelkostenanträgen über Rehasport und Rückenschule bis hin zu DiGAs gibt es zahlreiche Angebote, die kein Regressrisiko für die Praxis darstellen.

UMSATZSTEIGERUNG

Die Nutzung von Selektivverträgen im Bereich Physiotherapie ist für jede Praxis nahezu unverzichtbar, wird jedoch nach wie vor viel zu selten in Anspruch genommen.

Mehr Infos zu Heilmitteln

Heilmittel - das unterschätze Thema

Das Thema Heilmittel geht in vielen Praxen unter. Dabei ist es nicht nur wichtig für eine gute Patientenversorgung, sondern auch für die Wirtschaftlichkeit der verordnenden Praxis.

Reminder Thema Heilmittel

Reminder vorrangig für Ärzte!

BUNDESWEITE DIAGNOSELISTE

KBV & GKV-Spitzenverband vereinbaren, bei welchen Erkrankungen oftmals mehr Heilmittel benötigt werden und daher ein „besonderen Verordnungsbedarf“ oder „langfristigen Heilmittelbedarf“ besteht. Die Kosten für diese Verordnungen werden bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen aus dem Verordnungsvolumen des Vertragsarztes herausgerechnet.

Bei diesen Diagnosen greift die 12 Wochen-Regelung.

Langfristiger Heilmittelbedarf nach § 8 HeilM-RL / besonderer Verordnungsbedarf nach §106b Absatz 2 Satz 4 SGB V

Diagnoseliste

12-WOCHEN-REGELUNG

- Eine Verordnung für eine Behandlungsdauer von 12 Wochen ist möglich.
- Plausibilität bei der Therapiefrequenz muss beachtet werden.
- Nur bei bundesweit gültiger LHM / BVB Liste möglich.
- Verordnungen werden bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung aus dem Verordnungsvolumen herausgerechnet.

Mehr Information

NORDRHEINISCHE PRAXISBESONDERHEITEN

Nur für Praxen im Bereich Nordrhein gültig!

- Angabe beider ICD 10 Codes auf dem Rezept zwingend notwendig!
- Höchstwerte der Behandlungseinheiten beachten!
(Fällt nicht unter die 12 Wochen Regelung.)

Nordrheinische Praxisbesonderheiten - Diagnoseliste

NEW - LYMPHDRAINAGE OHNE ZEITANGABE

- Arztpraxen können ab Oktober manuelle Lymphdrainage ohne Angabe der Behandlungszeit verordnen.

Vorsicht Physios!
Die Neuregelung der Diagnosen & Zeiten führt offensichtlich auch bei einer VO mit Zeitangabe zu einem Prüfzwang seitens der Physios.

Mehr Infos für Ärzte und Physiopraxen hier:
KBV.de
Diagnoseliste MLD ohne Zeit
GKV Spitzenverband

NEW - BLANKOVERORDNUNG PHYSIOTHERAPIE

- Physiotherapeuten entscheiden über Heilmittel, Menge und Frequenz
- Blankoverordnungen unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106b SGB V. des Arztes
- 16 Wochen gültig. Die Gültigkeit beginnt ab dem Verordnungsdatum

HÄUFIGSTE FRAGEN:

Ist vor Ablauf der 16 Wochen das Ausstellen einer neuen Blankoverordnung möglich?
Nein, außer es handelt sich um die andere Schulter.

Ist eine Blanko VO auch in Verbindung mit einer OP möglich?
Natürlich! Sobald ein ICD der Diagnoseliste auf dem Rezept steht, ist dies eine Blankoverordnung.

Die M75.1 steht nicht auf der Liste?!

Doch! In der selben Liste, Anlage 3.

Mehr Infos hier:
GKV Spitzenverband
Diagnoseliste Schulter

BLANKOVERORDNUNG ERGOTHERAPIE

- „Blankoverordnung“ bei Heilmittel nach Maßnahme des Kataloges eintragen
- Ergotherapeuten entscheiden über Heilmittel, Menge und Frequenz
- Blankoverordnungen unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106b SGB V.
- Maximal 16 Wochen gültig. Die Gültigkeit beginnt ab dem Verordnungsdatum

SB1 -> reaktive Arthritis, Arthritispsoriatica, Rheumatoide Arthritis, Arthritis bei Kollagenosen traumatische Gelenkerkrankungen und Operationsfolgen Endoprothesenimplantation Schultersteife
PS3 -> Schizophrenie, Affektive Störungen, Abhängigkeitssyndrom
PS4 -> Morbus Alzheimer

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MÖGLICHE KOMBINATIONEN

- 1-3 vorrangige Heilmittel
- 1-3 vorrangige & 1 ergänzendes Heilmittel
- 1 eigenständiges ergänzendes Heilmittel
- 1 standardisierte Heilmittelkombination

HÖCHSTMENGE JE VERORDNUNG

HeilM-RL, S. 61 ff.

Die maximale Verordnungsmenge pro Rezept ist im Heilmittelkatalog beschrieben.

Ausnahme:
- Langfristiger Heilmittelbedarf
(Anhang 1 zu Anlage 2, HeilM-RL)
- Besonderer Verordnungsbedarf
(Anhang 1 zu Anlage 2, HeilM-RL)
-> hier ist eine maximale Verordnungsmenge bis zu 12 Wochen möglich.

HAUSBESUCH

§11 Abs. 1 HeiM-RL

Nur zulässig, wenn der Patient / die Patientin aus med. Gründen den Therapeuten nicht aufsuchen kann.

Begründung in Akte ratsam.

NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGEN

Was für nachträgliche Änderungen unter welchen Bedingungen möglich sind, finden Sie in Anlage 3 zur HeilM-RL.

Link zur Anlage

ANTRAG KOSTENÜBERNAHME (LHM)

Ist der Arzt der Meinung, eine Erkrankung bedarf einer langfristigen Heilbehandlung, kann ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
- Formloses Schreiben der Patientin / des Patienten
- Musterverordnung
- Empfehlungsschreiben des Arztes / der Ärztin

DOPPELBEHANDLUNGEN

- Nur in medizinisch begründeten Einzelfällen
- Erhöht nicht die zulässige Gesamthöchtmenge der Behandlungseinheiten pro Rezept.
- Podologie, Ernährungstherapie und D1 nicht als Doppelbehandlung möglich.
- Ggf. vor Ausstellung Kostenzusage seitens der Kasse einholen

Noch mehr Infos

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